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Stellungnahme zur Erfüllung der Benennungskriterien durch die Zuständige Behörde «Fonds für die innere Sicherheit»

Key facts

Am 16. April 2014 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) Nr. 515/2014 zur Schaffung des Fonds für die innere Sicherheit (ISF) für den Zeitraum 2014–2020. Der ISF setzt sich aus den Teilinstrumenten ISF-Grenze und ISF-Polizei zusammen, wobei lediglich der ISF-Grenze von der Europäischen Kommission als Schengen-relevant bezeichnet wurde. Mit der Assoziierung an Schengen und Dublin hat sich die Schweiz verpflichtet, die Weiterentwicklungen des Schengen- bzw. des Dublin-Rechtsrahmens zu übernehmen. Demnach ist die Schweiz verpflichtet, die Verordnung (EU) Nr. 515/2014 als Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands zu übernehmen und sich am Fonds (ISF-Grenze) zu beteiligen.