Key facts
Seit Mitte Dezember 2014 wendet die Verwaltungsstelle der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO (nachfolgend «compenswiss») die Regeln des öffentlichen Beschaffungsrechts in den Bereichen Immobilienverwaltung, Informatik und Betriebsleistungen an, während die Anstalt nicht dem Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) unterliegt.