Baubeiträge für Strafvollzugsanstalten

Bundesamt für Justiz

Das Wesentliche in Kürze

Der Straf- und Massnahmenvollzug wird in der Schweiz als Verbundaufgabe umgesetzt: Die Kantone sind für die Planung, den Bau und den Betrieb der Justizvollzugseinrichtungen zuständig. Der Bund beteiligt sich an deren Finanzierung mit Baubeiträgen in der Höhe von 35 % der anrechenbaren Baukosten. Verantwortlich für die Vergabe dieser Subventionen ist das Bundesamt für Justiz (BJ). Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) prüfte, ob das BJ die Baubeiträge gesetzeskonform und wirtschaftlich vergibt, so dass die geförderten Anstalten die Anforderungen des Straf- und Massnahmenvollzugs erfüllen. Sie kommt zum Schluss, dass das BJ die geltenden Vorgaben zu breit auslegt und der Nachweis zur Wirkung der Subvention fehlt.

7404

Haftplätze

90

Hafteinrichtungen

94,5

Belegungsrate in Prozent

37

Millionen Franken Baubeiträge pro Jahr

Zentrale Erkenntnisse

  • Vorgaben werden eingehalten

    Die Vorgaben und Anforderungen zur Subventionsvergabe sind allen Beteiligten bekannt und werden eingehalten.

  • Subventionierte Zellengrösse geht über die europäische Mindestanforderung hinaus

    Die Begründung für die schweizerischen Mindestflächen von 12 m2 für Einzelzellen bei Neubauten und die damit verbundenen Zielsetzungen fehlen in den massgebenden Dokumenten.

  • Keine konkrete Wirkungsmessung

    Messbare Ziele und ein Reporting fehlen. Auch fehlt ein Monitoring, um zu überprüfen, ob Subventionen zweckentfremdet werden. Rückzahlungen bei Zweckentfremdungen beruhen auf Selbstanzeigen der Anstalten und sind eher selten.

  • Abgeltungen über Pauschalen sind nur eingeschränkt möglich

    Methodenveränderungen im Vollzug und technische Weiterentwicklungen sind durch veraltete Pauschalen nicht abgedeckt.

  • Zu breite Auslegung der Vorgaben

    Die heutige Subventionspraxis wird dem Ziel der Subvention nicht immer gerecht. Beispielsweise unterstützt das BJ auch Instandsetzungs- oder energetische Massnahmen, die die Zustände im Strafvollzug nicht direkt verbessern.

  • Verrechnete Eigenleistungen übersteigen bei weitem die tatsächlichen Kosten

    Insassen erbringen gegen Entgelt auch Leistungen für den Bau und Unterhalt. Dabei werden aber (im Vergleich zu den ausbezahlten Arbeitsentgelten an Insassen) Kosten bis zum 5-Fachen verrechnet. Die Bemessungsrichtlinie widerspricht hier dem Subventionsgesetz.