Whistleblowing

Helfen Sie mit, schädigendes Verhalten in der Bundesverwaltung, in bundesnahen Organisationen oder bei Subventionsempfängern zu bekämpfen.

Geschützte Whistleblowing-Plattform

Haben Sie einen Verdacht auf Unregelmässigkeiten, Korruption, Indiskretionen oder andere rechtswidrige Handlungen? Die Eidgenössiche Finanzkontrolle (EFK) nimmt Ihre Meldung zu schädigendem Verhalten in der Bundesverwaltung, in bundesnahen Organisationen oder bei Subventionsempfängern gerne entgegen.

Hierfür steht eine gesicherte externe Plattform zur Verfügung. Dort können Sie Informationen anonym und geschützt mitteilen und Beilagen hochladen. Die Meldungen können nicht zurückverfolgt werden.

Als sogenannter Whistleblower, also Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber, leisten Sie sowohl für die öffentliche Verwaltung als auch für die Gesellschaft einen wichtigen Beitrag, wenn Sie frühzeitig Hinweise auf mutmassliches Fehlverhalten geben. Wird es aufgedeckt, so stärkt dies langfristig das Vertrauen in die öffentliche Verwaltung.

Wussten Sie dass…

Seit 2011 sind Bundesangestellte verpflichtet, alle von Amtes wegen zu verfolgenden Verbrechen oder Vergehen, die sie bei ihrer amtlichen Tätigkeit festgestellt haben oder die ihnen gemeldet worden sind, anzuzeigen. Die Pflicht besteht gegenüber ihren Vorgesetzten, der EFK oder den Strafverfolgungsbehörden. Ein begründeter Verdacht genügt, Beweise sind nicht zwingend erforderlich.

Die Angestellten des Bundes können auch andere Unregelmässigkeiten melden, die sie in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit feststellen oder von denen sie erfahren. Auch solche Informationen können der EFK beispielsweise bei ihrer Prüftätigkeit nützlich sein und dazu beitragen Verbesserungspotenzial auszuschöpfen.

Jedes Jahr erhält die EFK zahlreiche Verdachtsmeldungen von Whistleblowerinnen und Whistleblowern:

Bei der EFK eingegangene Meldungen von Whistleblowern (2016–2025)

Das Gesetz schützt Bundesangestellte, die im guten Glauben eine Meldung erstatten, vor Benachteiligungen in ihrer beruflichen Stellung.

Eine erfreuliche Entwicklung: Zwischen 2018 und 2022 hat sich die Zahl der Whistleblowing-Meldestellen in der öffentlichen Verwaltung schweizweit fast verdoppelt, siehe hierzu die von der EFK in Auftrag gegebene Studie der Fachhochschule Graubünden.

Das Eidgenössische Personalamt (EPA) hat eine Broschüre zum Thema «Korruptionsprävention und Whistleblowing» veröffentlicht. EFK-Vizedirektor Eric-Serge Jeannet hat auch einen Artikel publiziert.

Herkunft der Meldungen 2025

PersonengruppeAnteil
Angestellte35,5 %
Externe64,5 %
Anonym (sämtliche Gruppen)84 %