Das Wesentliche in Kürze
Angesichts der zunehmenden Bedrohungslage – insbesondere im Bereich der Cybersicherheit und der Desinformation – beschloss der Bundesrat, die Sicherheitsstrukturen der Schweiz zu stärken. Seit 2024 verfügt das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) über drei neue Organisationseinheiten: das Staatssekretariat für Sicherheitspolitik (SEPOS), das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) und das Kommando Cyber der Armee. Das SEPOS ist seit Januar 2024 aktiv. Innerhalb des SEPOS wurde die Fachstelle des Bundes für Informationssicherheit (FS BIS) geschaffen, um zentrale Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Informationssicherheit (ISG) umzusetzen. Diese hat nach einer Übergangsfrist im Juli 2025 einzelne Aufgaben des BACS übernommen. Die FS BIS ist für die Informationssicherheit des Bundes und der Kantone zuständig, soweit letztere klassifizierte Informationen des Bundes bearbeiten oder auf dessen Informatikmittel zugreifen.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) beurteilte, ob die FS BIS ihren gesetzlichen Auftrag im neuen organisatorischen Rahmen wahrnehmen kann. Dabei prüfte sie insbesondere, ob die Fachstelle für die Aufsicht über die Informationssicherheit der Bundesverwaltung genügend Personal und die nötige Fachkompetenz verfügt.