Timeline

Eidgenössische Finanzkontrolle und die Geschichte geht weiter…

2024: Betrügerische Handlungen bei der RUAG MRO?

Die EFK stösst im Rahmen einer Prüfung auf potentielle betrügerische Handlungen bei der RUAG MRO. Unter anderem verkaufte ein ehemaliges Kadermitglied Ersatzteile von Leopard-1-Panzern mumasslich deutlich unter dem Marktwert, wodurch für die RUAG MRO ein Schaden im hohen zweistelligen Millionenbereich entstand.

Die EFK wies bereits 2016 darauf hin, dass ein System aufgebaut werden soll, welches die Einhaltung der Regelungen und Gesetze gewährleistet – und so womöglich die betrügerischen Handlungen hätte verhindern können. Dieser Fall zeigt, dass robuste Regelungen wichtig sind um potenziellen Betrug zu verhindern und diesbezügliche Empfehlungen der EFK ernst zu nehmen sind.

2021: Transparenz bei der Politikfinanzierung

Am 18. Juni 2021 ändern die eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über die politischen Rechte und legen Regeln für die Transparenz bei der Politikfinanzierung fest. Betroffen sind National- und Ständeratswahlen, eidgenössische Abstimmungen und Finanzierung der im Parlament vertretenen politischen Parteien. Zuwendungen aus dem Ausland sowie anonyme Zuwendungen sind von nun an verboten. Ein Jahr später erhält die EFK die Aufgabe, die Angaben der politischen Akteure entgegenzunehmen, zu prüfen und zu veröffentlichen. Der neue Rechtsrahmen wird erstmals für die Parlamentswahlen 2023 gelten.

2025 zeigt eine Studie der Universität Bern, welche die EFK in Auftrag gab, dass diese Vollzugsaufgabe nicht bei der EFK angesiedelt werden darf. Sie gefährdet die Unabhängigkeit der EFK – und damit einen zentralen Grundpfeiler ihrer Tätigkeit. Der Auftrag einer obersten Finanzaufsichtsbehörde besteht darin, die Ausgaben der Bundesverwaltung zu prüfen, nicht aber private Mittel politischer Akteure. Die EFK setzt sich daher dafür ein, dass diese Aufgabe einer neuen Stelle übertragen wird.

 

2020: COVID-19-Krise

Im Zuge der weltweiten Corona-Pandemie steigen die Infektionszahlen explosionsartig an. Am 13. März 2020 geht die Schweiz in den Lockdown. Die EFK richtet sich neu aus: Sie unterstützt die Kontrollen der vom Bund beschlossenen Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen und gesundheitlichen Auswirkungen der Krise und führt Präventivprüfungen durch. Das Vorgehen ist nicht neu und kam in der Vergangenheit bei der Rettung der Swissair zum Einsatz. Mehrere Prüfungen und Datenanalysen der EFK konzentrieren sich auf die Massnahmen, die ergriffen wurden, um die Pandemiefolgen zu bekämpfen, insbesondere um Missbrauch vorzubeugen und Fehler zu korrigieren. Darüber hinaus trägt die EFK die auf ihrer Whistleblowing-Plattform eingehenden Meldungen mit Bezug zur Krise zusammen. Sie übermittelt sie an das Staatssekretariat für Wirtschaft, wodurch dieses Ende 2021 unrechtmässig bezogene Mittel in Höhe von fast 10 Millionen Franken zurückfordern kann.

2015: Gute Nachricht für den Bund (zum zweiten)

Am 2. Oktober 2001 geht die Swissair in Konkurs. 14 Jahre danach akzeptiert der Liquidator der Luftfahrtgesellschaft die Einwände der EFK zur Verwendung des Bundeskredites, mit
dem Ergebnis, dass 220 Millionen Franken in die Bundeskassen zurückfliessen.

2012: Gute Nachricht für den Bund

Die EFK stösst im Rahmen einer Prüfung auf eine nicht vorschriftsmässige Steuerbefreiung eines multinationalen Konzerns mit Sitz im «Arc lémanique». Am 19. Dezember 2012 legt das brasilianische Bergbauunternehmen Vale International seinen Steuerstreit bei und zahlt 212 Millionen Franken an den Kanton Waadt und an den Bund zurück.

2006: Keine Prüfung bei der SRG

Das Parlament verabschiedet das vollständig überarbeitete Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG). Wie in seiner bisherigen Fassung aus dem Jahr 1991 schliesst es die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) von einer Finanzprüfung durch die EFK aus, ausser wenn das für die SRG zuständige Departement eine solche Prüfung in Auftrag gibt. Die Neufassung des RTVG verschärft ausserdem die Bedingungen für einen solchen Auftrag.

2005: Die EFK wird geprüft

Die EFK lässt sich auch selbst regelmässig prüfen. Der Bundesrechnungshof Deutschlands führt bei der EFK ein Peer Review durch. Seither lässt die EFK weitere Reviewes durchführen: 2009 ist es der norwegische Rechnungshof, der die Evaluationen und Querschnittsprüfungen der EFK untersucht. Der Europäische Rechnungshof liefert sein Peer Review 2016 zum Thema Strategie, Programmplanung und Qualitätskontrolle ab. 2021 legt der französischen Cour des comptes in seinem Bericht den Fokus auf Unabhängigkeit, Kommunikation, Ethik und Governance. In allen Fällen sind die Ergebnisse gut und die EFK setzt sämtliche Empfehlungen um.

2003: Warnsystem

Der Bundesrat überträgt der EFK eine neue Aufgabe: die Entgegennahme von Verdachtsmeldungen aus der Bundesverwaltung (Whistleblowing).

2000: Matrix loaded

Nach über einem Jahr Arbeit mit der Gemini Consulting AG wird die EFK reorganisiert. Die Silostruktur wird abgeschafft und durch eine zweidimensionale Matrixorganisation abgelöst. Auf der einen Seite stehen die Prüfbereiche, die die Aufteilung der Eidgenössischen Departemente abbilden. Auf der anderen Seite sind die Prüferinnen und Prüfer nach Fachbereichen (Revision, IT, Evaluation …) gruppiert. Gleichzeitig bezieht die EFK neue Räumlichkeiten an der Monbijoustrasse 45, in denen zuvor die Schweizerische Käseunion ihren Sitz hatte.

1999: Die Konten der Bellasi-Affäre

Nachdem bekannt geworden ist, dass der ehemalige Rechnungs-
führer des militärischen Nachrichtendienstes Dino Bellasi Geld veruntreut hat, beauftragt der Bundesrat die EFK mit einer Untersuchung der Zahlungsvorgänge im Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport. Die finanzielle Führung des Departements muss professionalisiert werden. Es werden deshalb über 120 Massnahmen vorgeschlagen, um den Zahlungsverkehr zu verbessern und das Vier-Augen-Prinzip anzuwenden.

1998: Ein oberstes Finanzaufsichtsorgan

Die Lehren aus dem Debakel rund um die PKB führen zu einer neuen Fassung des FKG. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament am 22. Juni 1998 eine Botschaft, um die EFK institutionell zu stärken. Letztere legt ihr Prüfungsprogramm selbst fest und kann die Übernahme von Sonderaufträgen ablehnen, wenn diese die Durchführung dieses Programms gefährden. Ihr Aufsichtsbereich wird auf Unternehmen erweitert, an denen der Bund mir mehr als 50 % beteiligt ist. Schliesslich obliegt die Kommunikations- und Personalpolitik ihrem Direktor. Das Parlament stimmt dieser Revision zu. Am 19. März 1999 wird die EFK zum «obersten Finanzaufsichtsorgan des Bundes», das nur dem Gesetz und der Bundesverfassung verpflichtet ist.

1994: Die EFK verstärkt ihr Gesetz

Vor dem Hintergrund des politischen Tumults der 1990er-Jahre und unter Berücksichtigung der internationalen Standards der INTOSAI regt die EFK bei der FinDel eine Teilrevision ihres eigenen Gesetzes an. Der Vorschlag wird von den Finanzkommissionen unterstützt und der Bundesrat wird mit der Ausarbeitung eines Entwurfs beauftragt. Am 7. Oktober 1994 stimmt das Parlament dieser Revisionsvorlage im Wesentlichen zu. Die Unabhängigkeit der EFK wird gestärkt. Sie ist das oberste externe Finanzaufsichtsorgan, legt ihr Prüfungsprogramm jedes Jahr unabhängig fest und veröffentlicht einen jährlichen Tätigkeitsbericht. Zu den Prüfkriterien gehört nun auch die Wirtschaftlichkeit. Zudem wird die SNB nach dem Vorbild der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt aus dem Aufsichtsbereich der EFK ausgenommen. Die SBB gehören hingegen neu dazu.

1970: Modernisierung der EFK

Im Mai wird die EFK reorganisiert. Tatsächlich hat das neue Gesetz seit 1968 zu einer Zunahme der Prüfungen geführt. Die EFK verbringt 87 % ihrer Zeit damit, Buchungen in der Staatsrechnung und Zahlungsaufträge oder Überweisungen gegenzuzeichnen, bevor diese von der Verwaltung ausgeführt werden. Sie nimmt also deutlich zu wenig Revisionen vor Ort vor. Die FinDel ist beunruhigt und gibt ein Expertengutachten bei Professor Rudolf Probst in Auftrag. Dieser empfiehlt, mehr Aufgaben ausserhalb der EFK an untere Kontrollebenen zu delegieren, neue Abteilungen zu schaffen und ihr Personal zu professionalisieren. In der Folge erscheinen zwei neue Unterabteilungen im Organigramm der EFK: «Militärrevision und Beschaffungswesen» sowie «Bundesbeiträge und Bauwesen». Im Juli 1972 erhält das Personal die erste Ausgabe des Prüfungshandbuche

1967: Ein Gesetz für die EFK

Am 28. Juni 1967 verabschiedet das Parlament das Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzkontrolle (FKG). Die Aufgabe der EFK ist es demnach, die Bundesversammlung bei der Ausübung ihrer finanziellen Oberaufsicht und den Bundesrat bei der Ausübung seiner Aufsicht über die Bundesverwaltung zu unterstützen. Die EFK führt die Prüfung «der richtigen Rechtsanwendung, der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der rechnungsmässigen Richtigkeit durch». Administrativ bleibt sie eine Abteilung des Finanz- und Zolldepartements. Ihre Unabhängigkeit nimmt zu und ihre Beziehung zum Parlament wird gestärkt. Der Direktor wird vom Bundesrat gewählt und muss von der FinDel der Bundesversammlung bestätigt werden. Der Sekretär der FinDel und der Finanzkommissionen, der ebenfalls von der Exekutive ernannt wird, ist der EFK angegliedert. Der Personalbestand wird vom Bundesrat nach Konsultation der FinDel festgelegt. Die Prüffelder erstrecken sich auf Subventionen, das Beschaffungswesen und den Baubereich. Hingegen gehören die SBB nicht in den Aufsichtsbereich, genauso wenig wie die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt.

Das FKG tritt am 1. Januar 1968 in Kraft.

1956: Die Existenz der EFK erfordert ein Gesetz

Auf Ersuchen von Armin Jeker, Direktor der EFK, erstellt Rudolf Probst, Rechtsprofessor an der Universität Bern, ein Gutachten über die Finanzkontrolle, ihre Organisation und ihre Arbeits-
methoden. Darin wird die Idee eines Rechnungshofes mangels Wirksamkeit auf Anhieb abgelehnt. Hingegen wird vorgeschlagen, die Tätigkeiten der EFK in einem Gesetz und nicht in einem Reglement zu verankern. Die Kompetenzabgrenzung zwischen der EFK und den Kontrollorganen der Departemente sei unklar und führe zu Überschneidungen. Zudem solle die EFK ihre Vorschläge direkt dem Bundesrat unterbreiten können. Diese Reorganisation setzt eine Aufstockung des Personalbestands voraus. Das Gutachten, das den Finanzkommissionen und dem EFD zur Kenntnis gebracht wird, hat keine weiteren Folgen und wird nicht publiziert.

1953: Die Internationale der Finanzkontrollen

In Kuba wird im November 1953 die Internationale Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI) gegründet. Die EFK tritt ihr Anfang der 1970er-Jahre bei.

1939: Kriegsrevisoren

Am 26. September 1939 setzt der Bundesrat ein Revisorat für Kriegswirtschaft ein. Dabei handelt es sich um eine neue Sektion der EFK, die während der ganzen Kriegshandlungen bestehen bleibt.

1924: Umzug

Das Eidgenössische Finanz- und Zolldepartement zieht in den Bernerhof, die EFK zieht mit.

1918: Die Revisionen geraten in Rückstand

Die EFK wird Opfer der Grippeepidemie, die bei ihrem Personal zu über 500 Absenztagen führt. Sie schliesst deshalb, sehr zum Leidwesen der Bundesversammlung, ihre Rechnungsprüfung mit zweijähriger Verspätung ab.

1907: Neue Arbeitsteilung

Mit der Gründung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) wird die EFK von ihren Aufsichtstätigkeiten und ihrer Verantwortung im Bereich der Verwahrung und Verwaltung der Wertschriften des Bundes entbunden.

1903: Zusammenarbeit mit dem Parlament

Am 24. Februar 1903 tritt das erste Regulativ für die EFK in Kraft. Dieses Reglement, das aus einem Entwurf des Finanz- und Zolldepartements vom 29. November 1900 hervorging, wurde von Bundesrat und Parlament gemeinsam überarbeitet. Unter die Oberaufsicht des Departements gestellt, wird der Aufsichts-
bereich der EFK gesetzlich verankert. Die EFK kann vor allem zum Parlament «sprechen». Der Grundsatz eines Organs, das sich zwischen einer administrativen und einer parlamentarischen Kontrolle situiert, stammt aus dieser Zeit. Die EFK ist somit verpflichtet, den Finanzkommissionen auf Anfrage Informationen zu liefern. Letztere werden zudem durch die Angestellten der EFK unterstützt.

1894: Namenswechsel

Im Staatskalender wird die Bezeichnung Kontrollbüro durch «Finanzkontrolle» ersetzt.

1877: Der Vorläufer der EFK

Am 19. Februar 1877 erlässt der Bundesrat ein Reglement für das Kontrollbüro, das dem Finanz- und Zolldepartement unterstellt wird. Dieses Büro ist der Vorläufer der heutigen EFK. Eigentlich wird es durch eine interne Reorganisation geschaffen, begründet durch die Arbeiten zur Überprüfung der Militärsteuer und der Revision nach dem Übergang der Infanterieausbildung an den Bund. Die Auswahl der Überprüfungen wird im Übrigen durch den Departementsvorsteher beeinflusst, der das Weisungs-
recht besitzt. Chef des Kontrollbüros wird Edmond de Grenus, ehemaliger Adjunkt der Sektion Finanzen im Finanz- und Zolldepartement. Drei Mitarbeiter des Büros stammen ebenfalls aus diesem Departement, einer stösst von ausserhalb dazu. Ein Jahr später erhält Edmond de Grenus einen Adjunkten aus dem Revisionsbüro des Oberkriegskommissariats zur Seite gestellt.
Er heisst Gustav Pillichody und wird später der dritte Direktor des Kontrollbüros.

Die ersten Mitarbeiter des Kontrollbüros

1852: Ein Revisor für die Staatsrechnung

Am 1. Januar 1852 tritt das Reglement für das Personal der EFV in Kraft. Darin wird der Posten eines ständigen Revisors erwähnt.