Umsetzung der Strategie des Bundesrats gegen die Korruption 2021-2024

Staatssekretariat des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten

Das Wesentliche in Kürze

Am 25. November 2020 hat der Bundesrat mit seiner ersten Strategie gegen die Korruption 2021-2024 (Strategie) einen wichtigen Meilenstein in der Korruptionsbekämpfung des Bundes gesetzt. Seit 2008 besteht dazu eine Interdepartementale Arbeitsgruppe Korruptionsbekämpfung (IDAG). Sie hat die Strategie unter Einbezug von Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft erarbeitet. Die IDAG setzt sich im Kern aus neun Bundeseinheiten zusammen unter dem Vorsitz der Abteilung Wohlstand und Nachhaltigkeit im Staatssekretariat des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Die Strategie beinhaltet vier «Visionen» einer möglichst korruptionsfreien Verwaltung und eines guten internationalen Rufs der Schweiz bei der Korruptionsbekämpfung. Kernelement der Strategie ist die Formulierung von 11 Zielen, zu deren Erreichung insgesamt 42 Massnahmen definiert wurden.

Auf Anfrage des IDAG-Vorsitzes hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) ausserhalb ihres Jahresprogramms zwischen April und September 2024 den Stand der Umsetzung der Strategie evaluiert. Dabei hat sie die bestehenden Rahmenbedingungen und Prozesse zur Korruptionsbekämpfung auf Bundesebene berücksichtigt und die Eignung der bestehenden Organisationsstruktur analysiert. Da die Strategie erst vor drei Jahren in Kraft gesetzt wurde, hat die EFK auf eine Bewertung der Wirkung vorerst bewusst verzichtet.

In ihrer Analyse kommt die EFK zum Schluss, dass für die bereits geplante Neuauflage der Strategie 2025-2028 erheblicher Anpassungsbedarf besteht. Auf der Basis einer gründlichen Situations- und Risikoanalyse müssen bestehende Lücken in den rechtlichen Rahmenbedingungen und die öffentliche Wahrnehmung betreffend die Korruptionsbekämpfung identifiziert werden. Auf dieser Grundlage lassen sich hernach Ziel, Zweck und Ambition der Strategie formulieren. Die Ziele der Strategie sind so festzulegen, dass sie im Einflussbereich des Bundes erreichbar und messbar sind. Ferner ist es wichtig, dass die Verantwortlichkeiten für die Umsetzung der Ziele verbindlich zugeteilt werden. Die EFK sieht zudem Synergiepotenziale und mögliche Effizienzgewinne durch eine engere Zusammenarbeit der bestehenden Gremien im erweiterten Bereich der Korruptionsbekämpfung des Bundes.