Das Wesentliche in Kürze
Die Verlagerung des Güterschwerverkehrs von der Strasse auf die Schiene ist ein zentrales Anliegen der schweizerischen Verkehrspolitik. Es ist mit dem Alpenschutzartikel in der Bundesverfassung verankert. Im Jahr 2023 wurden im alpenquerenden Güterverkehr 37 Millionen Tonnen Güter durch die Schweiz transportiert, der Schienenanteil lag bei rund 72 %. Der kombinierte Verkehr machte davon 20,4 Millionen Tonnen aus, was 77 % des gesamten Schienenverkehrs entspricht. Die «Rollende Landstrasse» (RoLa) hatte einen Anteil von 7 % am gesamten kombinierten Verkehr.
Die RoLa als begleiteter kombinierter Verkehr ermöglicht den Verlad eines kompletten Lastwagens auf einen Niederflurtragwagen (NT-Wagen). Der Chauffeur fährt in einem Begleitwagen mit. Der unbegleitete kombinierte Verkehr (UKV) befördert dagegen nur Container oder Sattelauflieger ohne Sattelschlepper auf Güterwagen für den kombinierten Verkehr. Das Angebot der RoLa mit der Verbindung Freiburg im Breisgau (D) nach Novara (I) übernimmt die RAlpin AG.
Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vom 30. September 2022 einen Weiterbetrieb der Rola bis Ende 2026 vorgeschlagen. Das Parlament entschied, den Betrieb bis 2028 aufrechtzuerhalten. Für den Weiterbetrieb der Rola in den Jahren 2024 bis 2028 hat das Parlament einen Zahlungsrahmen von total 106 Millionen Franken bewilligt. In diesem Betrag ist auch eine finanzielle Beteiligung des Bundes an den Kosten der Liquidation der RAlpin AG für das Jahr nach Einstellung der Rola eingeplant.
Im Jahr 2017 evaluierte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK), welchen Beitrag die RoLa zur Verlagerung leistet und wodurch der Kostendeckungsgrad beeinflusst wird. Bei der vorliegenden Prüfung beurteilte die EFK, ob die Abgeltung für die RoLa wirtschaftlich und wirksam eingesetzt wird, um eine nachhaltige Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene zu erreichen. Die RAlpin AG hat betriebliche Massnahmen getroffen, um die Leistungen in einem schwierigen Umfeld wirtschaftlich zu erbringen. Als Übergangslösung im kombinierten Verkehr unterstützt die RoLa die Verlagerung auf die Schiene. Da das Rollmaterial seine wirtschaftliche Nutzungsdauer erreicht hat, die Subventionseffizienz verglichen mit dem UKV wesentlich tiefer ist und das heutige Terminal in Novara spätestens 2028 geschlossen wird, ist ein Weiterbetrieb über 2028 aus finanziellen und betrieblichen Gründen nicht zu vertreten.
