Nachprüfung der Evaluation der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen

Bundesamt für Justiz

Das Wesentliche in Kürze

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat die Umsetzung der vier Empfehlungen geprüft, die sie in ihrer 2020 veröffentlichten Evaluation der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen ausgesprochen hatte. Sie waren an das Bundesamt für Justiz (BJ) gerichtet. Das BJ hatte eine Empfehlung abgelehnt, zwei wurden teilweise und eine vollständig angenommen. Zum Zeitpunkt der Nachprüfung hat das BJ zwei als umgesetzt gemeldet und für eine Empfehlung eine Fristverlängerung bis Ende 2026 beantragt. Die angenommene Empfehlung, wie die angenommenen Teile der zwei Empfehlungen sind Teil dieser Nachprüfung. Ebenfalls wurde geprüft, ob eine Fristverlängerung gerechtfertigt ist.

Die EFK stellte anlässlich der 2020 durchgeführten Evaluation fest, dass das BJ in seiner Aufsichtsfunktion zu wenig zeitnah und genau über die Aktivitäten der kantonalen Rechtshilfebehörden informiert war. Ebenfalls war die statistische Informationsgrundlage für die von den kantonalen Strafverfolgungsbehörden an das Ausland gestellten Ersuchen nicht vollständig. Bezüglich der Datengrundlage zur Ausübung der Aufsichtsfunktion des BJ hat die EFK festgestellt, dass zum Zeitpunkt der Evaluation die Dossierverwaltung des BJ hauptsächlich für den Schriftverkehr genutzt wurde. Die Erstellung von relevanten Statistiken für das Controlling war technisch erschwert. Die Evaluation der EFK führte zudem Inkohärenzen im Vollzug auf die wichtigste rechtliche Grundlage, das Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG) zurück. Auf Grund der Bestimmungen zum Beschwerderecht und zur Siegelung im IRSG können sich Verfahren stark in die Länge ziehen. Das Beschwerderecht führt weiter dazu, dass die Betroffenen über laufende Verfahren informiert werden. Die strategische Nutzung dieser Bestimmungen kann zudem den Verfahrensausgang beeinflussen.