Mittelverwendung

Freiburgische Verkehrsbetriebe Holding (TPF) AG, Bundesamt für Verkehr

Das Wesentliche in Kürze

Der Bund beteiligt sich an der Bestellung und Finanzierung des regionalen Personenverkehrs (RPV). Die Freiburgischen Verkehrsbetriebe (TPF) sind das grösste Transportunternehmen des Kantons Freiburg.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat 2025 eine Prüfung der Subventionen an die TPF durchgeführt. Ziel war es, zu beurteilen, ob die im Rahmen des RPV gewährten Subventionen für 2024 rechtmässig und angemessen verwendet wurden. Bei der Prüfung wurde der Fokus auf das Modell der Kosten- und Leistungsrechnung, auf die rechtmässige Verwendung des Erfolges des Bereichs RPV und auf die Finanzierungsmassnahmen innerhalb der TPF-Gruppe gelegt.

1100

Mio. Fr. wendet der Bund pro Jahr für den RPV in der Schweiz auf

44,8

Mio. Fr. zahlte der Bund 2024 für den RPV an die TPF

66,8

Prozent der Kosten im Bereich RPV der TPF werden durch Subventionen gedeckt

600

Kostenstellen gibt es in der Kosten- und Leistungsrechnung der TPF

Zentrale Erkenntnisse

  • Keine Anzeichen für eine willkürliche Kostenaufteilung

    Die TPF wenden einheitliche interne Preise und Kostenaufteilungen an. Die Erfassung der Arbeitsleistungen im Unternehmen ist gut durchdacht. Die Aufteilung der Kosten der unproduktiven Arbeitszeit (Wartezeiten, Leer- und Depotfahrten) muss verfeinert werden, um deren Ursprung genauer abbilden zu können.

  • TPF halten die geltenden Vorgaben ein

    Die TPF setzen die gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien konsequent um. Dies erhöht die Komplexität der Kosten- und Leistungsrechnung.

  • Sponsoring muss ab 2025 im nicht subventionierten Bereich verbucht werden

    Sponsoringkosten sind im RPV grundsätzlich nicht anrechenbar. Das BAV und die TPF einigten sich darauf, Sponsoringzahlungen ab 2026 im nicht subventionierten Bereich zu verbuchen. Infolge der Prüfung durch die EFK haben die TPF die Jahresrechnung 2025 bereits korrigiert.

  • Interne Verrechnungen werden einheitlich durchgeführt

    Die TPF verrechnen die Dienstleistungen unter Konzerngesellschaften auf Grundlage der tatsächlichen Vollkosten. Die Gleichbehandlung ist gegeben. Die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Subventionen werden eingehalten.

  • Gesetzliche Vorgaben bezüglich Spezialreserve werden eingehalten

    Der Bereich RPV erzielte 2024 einen Überschuss. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben müssen mindestens zwei Drittel dieses Überschusses der Spezialreserve zugeführt werden. Dies wurde umgesetzt.

  • Konzerngesellschaften finanzieren sich hauptsächlich über externe Quellen

    Seit 2015 hat die TPF HOLDING bei der TPF TRAFIC ein Darlehen in Höhe von 12,95 Millionen Franken aufgenommen. Das Darlehen aus dem Bereich RPV soll mittelfristig zurückgezahlt werden. Neue Darlehen werden seither extern aufgenommen.