Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

Das Wesentliche in Kürze

Der Bund gewährt den Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung Bundesbeiträge, dies gemäss der Möglichkeit, die Artikel 15 des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation eröffnet. Es werden drei Kategorien von rechtlich selbstständigen Einrichtungen unterstützt, nämlich Forschungsinfrastrukturen, Forschungsinstitutionen und Technologiekompetenzzentren. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat 34 Forschungseinrichtungen für die Förderperiode 2021–2024 Bundesbeiträge in der Höhe von 457 Millionen Franken gewährt.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat analysiert, ob dieses Subventionsinstrument seinen Zweck erfüllt. In erster Linie hat sie auf der Grundlage einer Stichprobe von Einrichtungen geprüft, ob die gewährten Subventionen angemessen sind und ob die Aufsicht des SBFI wirksam ist. Die Subventionen wurden gemäss den spezialgesetzlichen Grundlagen und der Strategie gewährt, die vom Bundesrat in seiner Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation für die Förderperiode 2021–2024 festgelegt worden war. Einige vom Subventionsgesetz vorgesehene Kriterien wie zum Beispiel die kostengünstige Erfüllung der Aufgabe, die Berücksichtigung anderer Finanzierungsmöglichkeiten oder das Interesse der Einrichtung an der Ausübung der Tätigkeit müssen dabei jedoch stärker berücksichtigt werden, um eine wirtschaftliche und korrekte Verwendung der Subvention sicherzustellen. Bei der Aufsicht muss das SBFI Massnahmen ergreifen, um sie effizienter und wirksamer zu gestalten.