COVID-19: Kontrolltätigkeiten bei Bezügern von Härtefallhilfen

Staatssekretariat für Wirtschaft

Das Wesentliche in Kürze

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat die Wirtschaftsprüfungs- und Treuhandgesellschaft BDO AG beauftragt, Kontrollen direkt bei ausgewählten Bezügerinnen und Bezügern von Covid-19-Härtefallhilfen mit einem hohen Missbrauchsrisiko durchzuführen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat 2023 das Vorgehen der BDO geprüft und zwei Empfehlungen ausgesprochen. In der aktuellen Prüfung hat sie Umsetzung der Empfehlungen, die Erkenntnisse aus den BDO-Arbeiten sowie deren Verwendung durch das SECO untersucht. Die Empfehlungen aus der im Jahr 2023 durchgeführten EFK-Prüfung sind umgesetzt.

Die im BDO-Bericht dokumentierten Verstösse und Auffälligkeiten werden vom SECO mit den Kantonen nachvollziehbar weiterbearbeitet. Fälle von Unternehmen, die sich im Konkursverfahren befinden oder bereits im Handelsregister gelöscht sind, werden den Kantonen zwar zur Information weitergeleitet, jedoch ohne Erwartung weiterer Abklärungen im Hinblick auf einen missbräuchlichen Konkurs. Diese Unternehmen haben bereits in einer anderen Covid-19-Finanzhilfe einen bestätigten Missbrauch begangen und in Folge fehlender Mitwirkung an den Kontrollen, konnte keine vertiefte Prüfung erfolgen. Dadurch erhöht sich das Risiko, dass ein missbräuchlicher Konkurs gezielt genutzt wird, um sich einer Kontrolle und möglichen Rückforderungen zu entziehen.

Die Ergebnisse der Kontrollen direkt bei den Unternehmen zeigen zudem weitere mögliche Verbesserungen in der Konzeption der Härtefallhilfen auf: dazu gehören unerwünschte Überentschädigungen, das heisst Unterstützungen, die für das Überleben des Unternehmens nicht notwendig gewesen wären und Auszahlungen von Leistungen an Unternehmen mit geringer Überlebensfähigkeit. Diese waren zwar rechtlich zulässig aber widersprechen ihrer Zielsetzung.