Biodiversitätsbeiträge in der Landwirtschaft

Bundesamt für Landwirtschaft

Das Wesentliche in Kürze

Der Bund zahlt jährlich rund 450 Millionen Franken mit dem Ziel, die Biodiversität in der Landwirtschaft zu erhalten bzw. zu fördern. Diese Biodiversitätsbeiträge sind Teil der Direktzahlungen und umfassen zwei Beitragsarten: Erstens erhalten Landwirtinnen und Landwirte Qualitätsbeiträge, wenn sie bestimmte Vorgaben wie bspw. den Schnittzeitpunkt einhalten oder eine gewisse Artenvielfalt auf der Fläche vorhanden ist. Zweitens gibt es Vernetzungsbeiträge: Die Kantone definieren in Projekten Massnahmen, um wichtige Arten gezielt zu fördern und um die Verbindung zwischen den Flächen zu verbessern. Der Bund finanziert die Qualitätsbeiträge vollständig. Bei der Vernetzung beteiligen sich die Kantone im Umfang von 10 %. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) übt die Oberaufsicht aus.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat eine Wirtschaftlichkeitsprüfung zu den Biodiversitätsbeiträgen durchgeführt. Im Fokus stand der wirtschaftliche Einsatz der finanziellen Mittel. Die verschiedenen Arten von Biodiversitätsbeiträgen haben gemäss Erhebungen des Bundes insgesamt eine positive Wirkung auf die Artenvielfalt. Der Mitteleinsatz ist aber in verschiedenen Bereichen nicht effizient. Verschiedene Bemühungen des BLW, die Wirksamkeit der Biodiversitätsförderflächen zu stärken, etwa durch eine stärkere Beratung oder gezielte Massnahmen im Ackerbaugebiet, scheiterten im Parlament.