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Aufsichtstätigkeit im Bereich der Invalidenversicherung 

Office fédéral des assurances sociales

L'essentiel en bref

Im Rahmen einer Finanzaufsichtsprüfung hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), Geschäftsfeld Invalidenversicherung (GF IV) festgestellt, dass die Aufsichtstätigkeit gegenüber den kantonalen IV-Stellen mit geeigneten aufbau- und ablauforganisatorischen Massnahmen wahrgenommen wird.