Key facts
Gestützt auf Artikel 6 und 8 des Bundesgesetzes über die Eidgenössische Finanzkontrolle vom 28. Juni 1967 (FKG, SR 614.0) hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) die Zwischenrevision der Jahresrechnung 2016 des Bahninfrastrukturfonds (BIF) durchgeführt.
Durch die Neueinführung des BIF und dadurch erstmalige Prüfung durch die EFK stand die Eröffnungsbilanz im Fokus. Nebst der korrekten und vollständigen Einbuchung in Neben- und Hauptbücher beurteilt die EFK auch die Auswirkungen des im Zuge der Fondsablösung eingeführten neuen Rechnungsmodelles des Bundes (NRM).