Das Wesentliche in Kürze
Die 3. Rhonekorrektion ist das grösste Hochwasserschutzprojekt der Schweiz. Es soll über 100’000 Menschen vor Hochwasserereignissen schützen sowie Schäden von bis zu 10 Milliarden Franken verhindern. Das Generationenprojekt kostet ca. 3,6 Milliarden Franken und wurde 2016 genehmigt. Es beansprucht rund 870 Hektaren Fläche, darunter bedeutende Fruchtfolgeflächen, deren Kompensation im Wallis noch ungeklärt ist.
Der Kanton Wallis hat 2024 eine Projektrevision eingeleitet. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) prüfte, ob das Bundesamt für Umwelt (BAFU) dabei die Risiken und Interessen des Bundes angemessen berücksichtigt. Sie kommt zum Schluss, dass das BAFU seine Aufsicht aktiv wahrnimmt und mit der Sistierung der Zahlungen für vorfinanzierte Leistungen das finanzielle Risiko für den Bund seit dem Jahr 2022 gemindert hat. Ausserdem prüfte die EFK, ob das BAFU vergangene Empfehlung umsetzen konnte. Dies war bei drei der vier Empfehlungen der Fall, die Empfehlung zu Subventionsrückforderungen wurde hingegen nicht umgesetzt.
10 Mrd.
Franken Hochwasserschäden sollen verhindert werden
3,6 Mrd.
Franken geschätzte Gesamtprojektkosten
2,1 Mrd.
Franken trägt der Bund
100 000
Menschen sollen vor Hochwasserereignissen geschützt werden
Zentrale Erkenntnisse
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Ein neues Projekt braucht eine neue Botschaft
Das Projekt wird bis Ende 2026 vom Kanton Wallis überarbeitet. Sofern dieses zu stark vom ursprünglichen Projekt abweicht, braucht es eine neue Botschaft und eine neue Genehmigung vom Parlament.
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Eine abgestimmte Gesamtsicht ist zentral
Damit das BAFU die Gesamtinteressen des Bundes bei der Umsetzung der Projektrevision optimal vertritt, ist eine gut abgestimmte Gesamtsicht unter der Leitung des BAFU erforderlich.
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Empfehlung zum Risikomanagement wurde umgesetzt
Das BAFU hat die Risikoanalyse und das Konzept für den Landerwerb neu erstellt bzw. komplett überarbeitet. Damit sind Risiken und Pendenzen aus der letzten Prüfung geklärt.
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Es braucht mehr Durchsetzungskraft
In der laufenden Projektrevision muss das BAFU die Absichten des Bundes gegenüber dem Wallis in der Projektbegleitung noch hartnäckiger vertreten und im Zweifelsfall eskalieren.
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Es fehlt ein risikoorientiertes Überprüfungskonzept
Dieses muss das BAFU zeitnah erstellen, wie es das Subventionsgesetz vom Subventionsgeber fordert.
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Empfehlung zu Subventionsrückforderungen wurde nicht umgesetzt
Das BAFU hat zu hohe Subventionsbeiträge (0.5-1.0 Millionen Franken gesamthaft) bis heute nur teilweise beim Kanton Wallis zurückgefordert.