Einhaltung der Basler Konvention mit Schwerpunkt Elektro- und Elektronikschrott

Bundesamt für Umwelt

Das Wesentliche in Kürze

Das Basler Übereinkommen im Bereich Elektro- und Elektronikabfälle (E-Schrott) regelt den Import und Export von gefährlichen Abfällen sowie deren umweltgerechte Entsorgung. Im Rahmen eines internationalen Parallelaudits mit den Rechnungshöfen von Deutschland und Österreich prüfte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) die Umsetzung in der Schweiz. Die Situation in Deutschland und Österreich beurteilen die drei Finanzkontrollbehörden voraussichtlich Ende 2026 in einem gemeinsamen Bericht.

135’00

Tonnen gesammelter E-Schrott

7’000

Tonnen E-Schrott exportiert

100

Beanstandungen in fünf Jahren

7

Rechtskräftige Urteile in fünf Jahren

Zentrale Erkenntnisse

  • Rechtsrahmen vollständig umgesetzt

    Die Schweiz hat die neuen Bestimmungen des Basler Übereinkommens zu E-Schrott fristgerecht und vollständig in nationales Recht überführt.

  • Nicht abschreckende Sanktionen

    Tiefe Strafen, kaum Urteile und fehlende Instrumente für Bagatellfälle reduzieren die präventive Wirkung der Sanktionen.

  • Korrekte Bewilligungsverfahren

    Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) wendet das Bewilligungsverfahren für grenzüberschreitende Abfalltransporte wie vorgeschrieben an.

  • Beeinträchtigung der Wirksamkeit der Risikoanalyse

    Die fehlende digitale Verbindung zwischen Bundesämtern erschwert die Zuordnung von grenzüberschreitenden Transporten und beeinträchtigt eine wirksame risikobasierte Zollkontrolle.

  • Keine systematische internationale Zusammenarbeit

    Der Austausch mit Nachbarstaaten funktioniert, erfolgt jedoch überwiegend fallbezogen und ohne digitale Verbindung zwischen den Fachsystemen.

  • Keine nationalen Verwertungsziele

    Fehlende verbindliche Verwertungsziele und harmonisierte Indikatoren verhindern eine wirksame Überwachung der E-Schrott-Verwertung und erschweren den internationalen Vergleich.