Vollzug von Entscheiden der Strafbehörden des Bundes

Bundesanwaltschaft

Das Wesentliche in Kürze

Die Bundesanwaltschaft (BA) vollzieht die von ihr erlassenen Strafbefehle und die Entscheide des Bundesstrafgerichts; davon ausgenommen sind die an die Kantone delegierten Strafen und Massnahmen. Den Vollzug der in die Zuständigkeit der BA fallenden Aufgaben übernimmt die beim Generalsekretariat (GS) angegliederte Sektion Urteilsvollzug (UV). Diese Sektion hatte Rückstände in der Bearbeitung von Dossiers angehäuft. Ende 2022 waren 2000 Urteile – so viele Urteile werden insgesamt in ungefähr vier Jahren gesprochen – noch nicht vollzogen. Die BA hat im April 2023 innerhalb des GS die Organisationseinheit «BA Operationen» geschaffen. Der Vollzug von Entscheiden der Strafbehörden des Bundes ist mit komplexen juristischen Aufgaben verbunden. Die Sektion UV verwaltet die in der Schweiz und im Ausland beschlagnahmten Güter und setzt die Ersatzforderungen sowie die Inkassoverfahren bei den kantonalen Betreibungsämtern und Justizbehörden durch. Zum Vollzug von Entscheiden gehören die Festsetzung und das Inkasso der Gerichtskosten. Die BA wird die Organisationseinheit «BA Operationen» frühestens im April 2025 aus dem GS ausgliedern. Die Sektion UV wird vom GS abgekoppelt und in eine neue Abteilung integriert, in der sämtliche Verfahrenssupportleistungen gebündelt werden. Die neue Abteilung ist unabhängig von den Abteilungen für die Verfahrensleitung.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat den Vollzug von Entscheiden der Strafbehörden des Bundes auf seine Effizienz und Wirksamkeit geprüft. Sie hat die Organisation und die Prozesse des Vollzuges sowie eine Auswahl besonders risikobehafteter Aufgaben analysiert. Zu Vergleichszwecken hat sich die EFK zudem mit Vertreterinnen und Vertretern des Kantons Zürich über die Praxis beim Vollzug von Strafurteilen ausgetauscht.

Die Prüfungsergebnisse fallen gemischt aus. Die Organisation zur Verwaltung von Pendenzen und zur Verhinderung der Verjährung von älteren Fällen erwies sich als wirksam. Durch die regelmässige Nachverfolgung der Dossiers konnten die Schwächen eines stark fragmentierten Informationssystems ausgeglichen werden. Allerdings binden diese manuellen Ausgleichsmassnahmen erhebliche Ressourcen innerhalb der Sektion UV.