Vollzug der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit

Staatssekretariat für Wirtschaft

Das Wesentliche in Kürze

Im Zuge der Öffnung des Schweizer Arbeitsmarkts für Arbeitskräfte unter dem Abkommen über den freien Personenverkehr mit der EU hat die Schweiz 2004 flankierende Massnahmen (FlaM) eingeführt. Die Massnahmen sollen Arbeitnehmer vor den Risiken der Unterschreitungen der Lohn- und Arbeitsbedingungen schützen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für in- und ausländische Unternehmen gewährleisten. 2019 haben die Kantone und die paritätischen Kommissionen über 41000 in- und ausländische Unternehmen kontrolliert. Der Bund hat in diesem Bereich eine Aufsichtsfunktion. Er hat sich mit 15,3 Millionen Franken an den Kosten dieser Kontrollen beteiligt.