Das Wesentliche in Kürze
2019 hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) eine «Prüfung der Verfahrenseffizienz von Health Technology Assessments» durchgeführt und darin fünf Empfehlungen – davon eine der höchsten Prioritätenstufe – an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) adressiert. Alle wurden angenommen. Die EFK hat nun eine Nachprüfung der Umsetzung dieser fünf Empfehlungen ausgeführt.
Health Technology Assessment (HTA) ist ein international anerkanntes Instrument, das dazu dient, Medikamente und medizinische Leistungen in Bezug auf ihre Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit, die sog. WZW-Kriterien, systematisch zu evaluieren. Die HTA-Assessment-Berichte gelten als wichtige Grundlage, um evidenzbasierte Entscheidungen über eine angemessene Vergütung in staatlich (mit-)finanzierten Krankenversicherungssystemen zu treffen. In der Schweiz werden solche Evaluationen vom BAG extern an nationale und internationale HTA-Lieferanten vergeben. Darauf basieren die zuständigen ausserparlamentarischen Kommissionen, i. e. die Eidg. Arzneimittelkommission, die Eidg. Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen sowie die Eidg. Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände ihre gesundheitspolitische Empfehlung zuhanden des BAG bzw. des Eidg. Departements des Inneren (EDI), welche schliesslich einen verbindlichen Entscheid fällen. Der Entscheid des BAG bzw. des EDI bedeutet entweder, dass eine neue Leistung nicht zur Vergütung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) zugelassen wird oder die Vergütung einer bestehenden Leistung aus der OKP gestrichen, limitiert oder beibehalten wird.
