Umsetzung wesentlicher Empfehlungen

Bundesamt für Strassen

Das Wesentliche in Kürze

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) eine Nachprüfung der Umsetzung der Empfehlungen des EFK-Berichtes aus dem Jahr 2015 durchgeführt. Der Fokus lag dabei auf dem Thema Projektmanagement, insbesondere auf der Bauherrenunterstützung (BHU). Die EFK hat damals das Fehlen einer ASTRA-Beschaffungsstrategie und die durchgängige Beschreibung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten (AKV) für BHU inklusive der damals unklaren Regelung der Filialen bei Interessenkonflikten bemängelt. Zudem forderte die EFK das ASTRA auf, in den Filialen die Bedarfsplanung einzuführen und die Controllinginstrumente zu optimieren.