Das Wesentliche in Kürze
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat beim Bundesamt für Kultur (BAK) eine Nachprüfung der Umsetzung wesentlicher Empfehlungen zu verschiedenen Themen durchgeführt. Diese Empfehlungen wurden in vier Prüfungen aus den Jahren 2011–2017 ausgesprochen. In den vergangenen Jahren wurden
beim BAK Prüfungen durchgeführt (PA 15535, PA 20260), um die Umsetzung von älteren Empfehlungen
nachzuprüfen.
Im Rahmen des vorliegenden Berichtes wurde die Umsetzung von den sechs noch offenen Empfehlungen
nachgeprüft. Von diesen konnten nun fünf geschlossen werden. Zudem wurde eine zusätzliche Empfehlung betreffend Rückforderung von nicht verwendeten Subventionsbeträgen ausgesprochen.