Projekt Verkehr ’45

Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Das Wesentliche in Kürze

Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament regelmässig Programme für den Ausbau des Strassen- und Schienennetzes sowie des Agglomerationsverkehrs. Anfang 2025 lancierte der Bundesrat das Projekt «Verkehr ’45». Ziel dieses Projekts ist es, den Ausbau der Verkehrsinfrastrukturen zu koordinieren und festzulegen, welche Ausbauvorhaben bis 2045 und darüber hinaus prioritär umgesetzt werden sollen. Die geplanten Ausbauvorhaben wurden im Juni 2026 in die Vernehmlassung geschickt; die einzelnen Projekte sollen dem Parlament Anfang 2027 vorgelegt werden.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat geprüft, ob die im Rahmen von «Verkehr ’45» vorgenommene Priorisierung der Projekte nachvollziehbar ist. Sie begrüsst den Ansatz, die Ausbauprojekte erstmals bereichsübergreifend zu analysieren und zu präsentieren sowie bestehende Projekte zu hinterfragen. Die EFK stellt daran jedoch erhebliche Schwächen fest: Insbesondere für die neuen Ausbauvorhaben fehlen wesentliche Grundlagen für eine nachvollziehbare und fundierte Priorisierung.

Vor der Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens hat die EFK das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sowie den Bundesrat auf diese Schwächen hingewiesen. Sie forderte, das Projekt auszusetzen, bis die wesentlichen Punkte geklärt sind. Dieser Forderung wurde nicht entsprochen.

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Arten von Verkehrsinfrastrukturen, die im Rahmen von «Verkehr ’45» priorisiert wurden

112 Mrd.

Franken für Projekte, die von der ETHZ priorisiert wurden

50 Mrd.

Franken für Projekte, die bis 2045 geplant sind

11 Mrd.

Franken für Projekte, die dem Parlament Anfang 2027 vorgelegt werden

Zentrale Erkenntnisse

  • Wirtschaftlichkeit der Projekte wahrscheinlich geringer als angekündigt

    Die Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die Bahn- und Strassenprojekte weisen mehrere erhebliche Schwächen auf. Diese stellen die Beurteilung und Priorisierung der vorgeschlagenen Projekte in Frage.

  • Priorisierung stützt sich weitgehend auf ein externes Gutachten mit begrenztem Umfang

    Der Auftrag des UVEK schränkt den Umfang des Gutachtens der ETHZ stark ein. Obwohl das Gutachten eine nützliche Grundlage darstellt, greift es zu kurz, als dass die Verkehrspolitik des Bundes massgeblich darauf abgestützt werden könnte.

  • Keine systematische Prüfung von Alternativen zum Autobahnausbau

    Dynamische Geschwindigkeitsbegrenzungen und die Umnutzung von Pannenstreifen
    verringern die Kapazitätsprobleme effizient. Diese Massnahmen wurden jedoch nicht systematisch erneut geprüft.

  • Finanzierbarkeit der bis 2045 geplanten Projekte nicht nachgewiesen

    Die Finanzierung der bis 2045 geplanten Projekte im Umfang von rund 50 Milliarden Franken ist nicht gesichert.