Das Wesentliche in Kürze
In den nächsten zehn Jahren erreicht rund ein Drittel der Angestellten der Bundesverwaltung das Pensionsalter. Im Vergleich dazu ist dieser Anteil bei allen Erwerbstätigen in der Schweiz tiefer, er liegt bei knapp 20 Prozent. Gleichzeitig stellen die Digitalisierung und weitere Entwicklungen wie die Flexibilisierung der Arbeitswelt den Bund vor zusätzliche Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat in der Personalstrategie Bundesverwaltung 2024–2027 den Fokus auf den demografischen Wandel im digitalen Arbeitsumfeld gerichtet. Das Eidgenössische Personalamt (EPA) ist für die Definition von Massnahmen zuständig, die für die gesamte Bundesverwaltung umgesetzt werden sollen. Massnahmen sollen bspw. die Arbeitgeberattraktivität verbessern, die interne Mobilität fördern oder Personalprozesse stärker standardisieren. Die Strategieumsetzung erfolgt im Rahmen der bestehenden Ressourcen. Die Departemente und Ämter sind gefordert, die Auswirkungen des demografischen Wandels auf ihrer Stufe zu analysieren und geeignete Massnahmen zu ergreifen.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat geprüft, ob die Bundesverwaltung den Herausforderungen des demografischen Wandels begegnen kann. Die Prüfung zeigt, dass die Bundesverwaltung das Thema mit einer Vielzahl an Massnahmen auf Departements- bzw. Amtsstufe angeht. Die sehr dezentrale Umsetzung der Massnahmen und die Heterogenität zwischen den Departementen stellen Herausforderungen dar. Die EFK sieht Handlungsbedarf bei verschiedenen Schnittstellen zwischen den Akteuren, um Synergiepotentiale auszuschöpfen.