Das Wesentliche in Kürze
Die Schweizerische Post (Post) ist eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft im Eigentum des Bundes. Sie erwirtschaftete 2023 einen Umsatz von 7072 Millionen Franken und erzielte einen Gewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT) von 323 Millionen Franken. Das Postgesetz und die Postverordnung weisen ihr die Grundversorgungsaufträge Postdienste und Zahlungsverkehr zu. Die Post hat gemäss Postgesetz das ausschliessliche Recht, Briefe bis 50 Gramm zu befördern. Den Ertragsüberschuss (Gewinn) aus diesem Briefmonopol darf sie zur Kostendeckung in der Grundversorgung nutzen. Für Dienstleistungen ausserhalb der Grundversorgung ist die Post mit einem Quersubventionierungsverbot belegt.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat beurteilt, ob das Modell der Kosten- und Leistungsrechnung der Post so ausgestaltet und betrieben wird, dass keine Ergebnisverschiebungen stattfinden, die zu einer verbotenen Quersubventionierung führen.
Die EFK prüfte die Kosten- und Leistungsrechnung in ausgewählten Bereichen der Post. Sie beurteilt das Modell der Kosten- und Leistungsrechnung für die Postdienste als geeignet, die rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Den Nachweis für die Einhaltung des Quersubventionierungsverbots erbringt die Post gesetzeskonform. Allerdings sollten die rechtlichen Vorgaben zur Einhaltung des Quersubventionierungsverbots vereinfacht werden und auf einer betriebswirtschaftlichen Sichtweise beruhen.

© Die Schweizerische Post AG