Kostenvergütung an die IV-Stellen

Bundesamt für Sozialversicherungen

Das Wesentliche in Kürze

Die IV-Stellen (IVST) führen die Invalidenversicherung (IV) auf kantonaler Ebene durch. Ergänzend wird bei der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) die IVST für die Versicherten im Ausland geführt. Der Ausgleichsfonds der IV vergütet den Verwaltungsaufwand aller IVST inkl. demjenigen der regionalen ärztlichen Dienste. Insgesamt geht es um jährlich rund 455 Millionen Franken. Die Mittel werden u. a. zur Beurteilung von Neuanmeldungen für Eingliederung und Rente eingesetzt. Im Jahr 2017 wurden in der Schweiz knapp 15 000 Neurenten registriert. In der Schweiz beziehen ca. 400 000 Personen eine Invaliditätsleistung, davon etwa 219 000 eine Rente und dazu knapp 90 000 eine Abklärungsmassnahme ohne Invaliditätsleistungen. Die Kosten für Geldleistungen, individuelle Massnahmen und für die Durchführungskosten betrugen 2017 rund 8,5 Milliarden Franken. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) beaufsichtigt die kantonalen IVST und entscheidet über die zu vergütenden Kosten.