Erhebung der Mehrwertsteuer beim Versandhandel

Eidgenössische Steuerverwaltung, Eidgenössische Zollverwaltung (heute Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit)

Das Wesentliche in Kürze

Seit 2019 sind alle ausländischen Versandhändler mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 000 Franken aus Kleinsendungen in der Schweiz steuerpflichtig und müssen sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) registrieren. Bei ausländischen Versandhändlern mit einem Jahresumsatz von weniger als 100 000 Franken wird bei Kleinsendungen mit einem MWST-Betrag (Einfuhrsteuer) unter fünf Franken wie bis anhin keine MWST erhoben.