Betrugsbekämpfung bei der Verrechnungssteuer

Eidgenössische Steuerverwaltung

Das Wesentliche in Kürze

Die Verrechnungssteuer soll die Steuerhinterziehung eindämmen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine Rückerstattung möglich. Bei Personen, die im Ausland ansässig sind, kann je nach Doppelbesteuerungsabkommen ein nicht rückerstattungsfähiger Anteil stehen bleiben. Um der Abgabepflicht der Verrechnungssteuer nachzukommen, gibt es zwei Möglichkeiten: Zum einen mittels Entrichtung, d. h. Zahlung mit anschliessender Rückerstattung durch die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV). Zum anderen lediglich über eine Meldung, die von der ESTV bewilligt werden muss. Der Grossteil der Verrechnungssteuer wird heute über das Meldeverfahren und somit ohne Geldfluss abgewickelt. Die Einnahmen aus der Verrechnungssteuer betrugen 2023 6,4 Milliarden Franken.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) prüfte die Wirksamkeit der Bekämpfung von Betrug und Unregelmässigkeiten. Dabei erkannte sie Weiterentwicklungspotenziale bei der Risikoanalyse für Kontrollen vor Ort. Die physische und digitale Einreichung der Formulare führt zu Ineffizienzen. Eine zunehmende Digitalisierung ist anzustreben.