Querschnittsprüfung Leitungsorgane

Eidgenössische Finanzverwaltung

Das Wesentliche in Kürze

Der Bund lagert die Erfüllung von bestimmten Aufgaben an verselbstständigte Organisationen wie Aktiengesellschaften, Stiftungen, Institute und Anstalten aus und kontrolliert diese. Die EFK führte eine Querschnittprü-fung bei neun der insgesamt 29 Verwaltungs-, Instituts- und Stiftungsräten der Organisationen durch. Diese werden als Leitungsorgane bezeichnet.

Es wurden übergeordnete Themen identifiziert, bei welchen Anpassungsbedarf besteht. Die Leitungsorgane sind weitgehend geeignet zusammengesetzt und nehmen ihre Aufgaben wahr.