Das Wesentliche in Kürze
Der Bund lagert die Erfüllung von bestimmten Aufgaben an verselbstständigte Organisationen wie Aktiengesellschaften, Stiftungen, Institute und Anstalten aus und kontrolliert diese. Die EFK führte eine Querschnittprü-fung bei neun der insgesamt 29 Verwaltungs-, Instituts- und Stiftungsräten der Organisationen durch. Diese werden als Leitungsorgane bezeichnet.
Es wurden übergeordnete Themen identifiziert, bei welchen Anpassungsbedarf besteht. Die Leitungsorgane sind weitgehend geeignet zusammengesetzt und nehmen ihre Aufgaben wahr.