Aufsicht über die Stilllegung von Kernkraftwerken

Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektoriat, Stilllegungsfonds für Kernanlagen und Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke

Das Wesentliche in Kürze

In der Schweiz standen bis 2019 fünf Kernkraftwerk (KKW) in Betrieb, im gleichen Jahr stellte Mühleberg aus wirtschaftlichen Gründen als erstes KKW den Leistungsbetrieb ein. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) beaufsichtigt die KKW in technischer Hinsicht bis die Anlagen kein radiologisches Gefährdungspotenzial mehr darstellen. Für die Finanzierung der Stilllegung der Kraftwerke und der Entsorgungskosten errichtete der Bund 1984 resp. 2000 je einen unabhängigen, öffentlich-rechtlichen Fonds ein. Diese werden vom Stilllegungs- und Entsorgungsfonds für Kernanlagen (STENFO) geführt. Die Fonds finanzieren sich einerseits über die Beiträge der Kraftwerksbetreiber und andererseits durch die langfristigen Erträge aus den Fondsvermögen. Aufgrund der Stilllegung von Mühleberg sowie den Stilllegungsvorbereitungsarbeiten von Beznau zahlte der STENFO 2019 bereits erste Leistungen für die Stilllegung an die beiden Betreiber aus.