Aufsicht über die direkte Bundessteuer, Aufwandbesteuerung

Eidgenössische Steuerverwaltung

Das Wesentliche in Kürze

Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) erlaubt die Besteuerung nach dem Aufwand für natürliche Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die in den vorangegangenen zehn Jahren in der Schweiz nicht bereits unbeschränkt steuerpflichtig waren und in der Schweiz nicht erwerbstätig sind. Ende 2018 profitierten rund 4557 Steuerpflichtige von dieser vereinfachten Veranlagung. Sie haben direkte Bundessteuern (DBST) in Höhe von insgesamt 234 Millionen Franken entrichtet.