Aufsicht über die Bestellung Regionaler Personenverkehr

Bundesamt für Verkehr

Das Wesentliche in Kürze

Bund und Kantone bestellen gemeinsam den regionalen Personenverkehr (RPV). Der RPV ist finanziell nicht selbsttragend und die beiden Besteller gelten die ungedeckten Plankosten der Transportunternehmen (TU) schweizweit mit jährlich je einer Milliarde Franken ab.