Umsetzung wesentlicher Empfehlungen: Rentenzahlungen ins Ausland

Zentrale Ausgleichsstelle

Das Wesentliche in Kürze

Die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) bezahlt jährlich rund eine Million AHV- und IV-Renten im Gesamtwert von über 7,9 Milliarden Franken ins Ausland aus. Das sind 14 Prozent aller Renten. Im Jahr 2021 gab die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) neun Empfehlungen ab mit dem Ziel, die Tools der ZAS zu modernisieren und digitalisieren, die Datenanalyse zu verbessern und die Verfahren für die Rückforderung zu Unrecht ausbezahlter Renten zu klären. Sie empfahl zudem, die Bedingungen der Zusammenarbeit mit den Partnerbanken zu überprüfen. Die nun erfolgte Nachprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die ZAS fünf Empfehlungen umgesetzt hat und dass vier Empfehlungen noch konkrete Massnahmen erfordern.

Die Prüfung zeigt erkennbare Fortschritte bei der Finanzsteuerung, der Transparenz und der internen Zusammenarbeit. Einige Herausforderungen bleiben jedoch bestehen: Die ZAS muss die Abstimmung mit ihren institutionellen Partnern noch weiter verbessern, ihre Daten systematischer auswerten und die digitale Transformation schneller vorantreiben. Die Fortführung dieser Modernisierung ist von entscheidender Bedeutung für die sichere, effiziente und zeitgemässe Abwicklung der Rentenzahlungen ins Ausland.