Politische Parteien der Bundesversammlung legen ihre Finanzierung per 30. Juni des Folgejahres offen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) veröffentlicht die Angaben der politischen Parteien bis spätestens am 31. August. Die Daten werden so publiziert, wie sie der EFK gemeldet werden. Die in der Medienmitteilung der EFK vom 29. August 2025 genannten Daten wurden im elektronischen Melderegister aktualisiert.
Das Total der gemeldeten Einnahmen von 10 Parteien beträgt 25,6 Millionen Franken (vormals: 22,4). Das Total der materiell kontrollierten Einnahmen beträgt 10,6 Mio. Franken (vormals: 7,4). Entsprechend hat die EFK die Grafik der Gesamteinnahmen sowie die Liste der materiell kontrollierten Akteure aktualisiert.

Für die Richtigkeit der offengelegten Angaben sind die offenlegungspflichtigen Akteure verantwortlich, weshalb Anfragen direkt an diese zu richten sind. Die EFK ist nicht befugt, Auskunft über materielle Kontrollen zu geben.
Die Parteifinanzierung eines Kalenderjahres gibt kein Gesamtbild über die Politikfinanzierung des laufenden Jahres oder das Vermögen einer Partei, sondern sie bildet die Einnahmen einer Partei in einem Kalenderjahr ab. Parteien finanzieren sich unterschiedlich.