Weiterentwicklung des Elektronischen Patientendossiers

Bundesamt für Gesundheit

Das Wesentliche in Kürze

Jede in der Schweiz wohnhafte Person kann heute freiwillig ein elektronisches Patientendossier (EPD) eröffnen. Darin werden Dokumente mit ihren Gesundheitsinformationen abgelegt. Beispielsweise der Austrittsbericht eines Spitals, der Pflegebericht der Spitex oder eine Medikationsliste. Über eine sichere Internetverbindung sind diese Informationen sowohl für Inhaber des EPD als auch von ihnen explizit berechtigte Gesundheitsfachpersonen, jederzeit abrufbar.

Das EPD ist noch nicht erfolgreich eingeführt. Weniger als 80 000 Personen hatten 2024 ein Dossier eröffnet. Nicht einmal alle Spitäler oder Heime sind angeschlossen, obwohl sie dazu seit 2020 respektive 2022 gesetzlich verpflichtet sind. Der Bundesrat nimmt die Situation ernst und hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Jahr 2022 mit zwei Gesetzesanpassungen beauftragt. Er wollte erstens rasch eine Übergangsfinanzierung umsetzen, um das Weiterbestehen des EPD zu unterstützen und dessen Verbreitung durch die sogenannten Stammgemeinschaften zu fördern. Zweitens sollte das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) das Bundesgesetz über das EPD (EPDG) einer grundlegenden Prüfung unterziehen. Basierend auf den Ergebnissen hat der Bundesrat entschieden, eine Revision des EPDG anzustossen, welche 2025 dem Parlament vorgelegt werden soll.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat geprüft, ob die geplante Neuausrichtung des EPD, wie im Entwurf des Revisionsvorschlags angedacht, zielführend ist. Sie kommt zum Schluss, dass die Unterlagen zur Gesetzesrevision zum Zeitpunkt der Ämterkonsultation vom Januar 2025 noch nicht ausreichend fundiert waren, um Bundesrat und Parlament bei einem informierten Entscheid zu unterstützen. Wesentliche Aussagen fehlten, damit die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der Massnahmen und die Auswirkungen auf das Gesundheitswesen beurteilt werden können. Erkenntnisse aus der Prüfung hat die EFK den zuständigen Stellen bereits im Verlauf der ordentlichen Ämterkonsultation mitgeteilt.

Die EFK hat mehrere Elemente gefunden, die belegen, dass das EPD nach wie vor unklar positioniert ist. Daher bestehen mehrere Risiken, wenn das Vorhaben ohne weitere Konkretisierung vorangetrieben wird: eine zu teure Übergangslösung und statt einem Beitrag zur Reduktion der Gesundheitskosten erhebliche Mehraufwände in den Gesundheitseinrichtungen. So wie das EPD-Projekt aufgesetzt ist, besteht die Gefahr, dass ohne digitalisierte End-to-End Prozesse der Nutzen begrenzt bleibt, und spätere Systeme inkompatibel sein könnten. Um das zu verhindern, müsste das BAG mit dem Ausbau des EPD zuwarten, bis DigiSanté so weit konzipiert ist, dass ausreichend klar ist, ob und wie Daten automatisch in das EPD eingespeist werden können. Das würde eine effiziente und integrale Lösung ermöglichen.