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Transparenz bei der Politikfinanzierung – Offenlegung der Parteifinanzierung für das Kalenderjahr 2024

29 / 08 / 2025

Transparenz in der Politikfinanzierung - Medienmitteilung

Die in der nachstehenden Medienmitteilung vom 29. August 2025 publizierten Daten wurden im elektronischen Melderegister aktualisiert. Das Total der gemeldeten Einnahmen von 10 Parteien beträgt 25,6 Millionen Franken (vormals: 22,4). Das Total der materiell kontrollierten Einnahmen beträgt 10,6 Mio. Franken (vormals: 7,4). Entsprechend hat die EFK die Grafik der Gesamteinnahmen sowie die Liste der materiell kontrollierten Akteure aktualisiert.

Politische Parteien der Bundesversammlung legen ihre Finanzierung per 30. Juni des Folgejahres offen. Die Eidg. Finanzkontrolle hat heute die Zahlen zur Parteienfinanzierung 2024 im elektronischen Melderegister samt einer Liste der kontrollierten Akteurinnen und Akteure publiziert. Das Total der gemeldeten Einnahmen von 10 Parteien beträgt 22,4 Millionen Franken.

Gesamteinnahmen der Bundesratsparteien liegen zwischen 2,6 und 8,2 Millionen Franken

Mit 22,4 Millionen Franken liegen die Gesamteinnahmen der Parteien für das Kalenderjahr 2024 rund 3,9 Millionen Franken tiefer als im Vorjahr (2023: 26,3). Den höchsten Gesamtbetrag der Einnahmen verzeichnet die SP mit 8,2 Millionen Franken (2023: 9,0). Die FDP hat 3,4 Millionen Franken (2023: 3,5, ursprüngliche Meldung 4,2), die SVP 2,8 Millionen Franken (2023: 3,9, ursprüngliche Meldung 5,9) und die Mitte 2,6 Millionen Franken (2023: 3,1) an Einnahmen erzielt. Auch die Einnahmen der Grünen (1,8 Millionen Franken) und der Grünliberalen (1,2 Millionen Franken) überschreiten die Millionengrenze. Weitere Einnahmen entfallen auf die Eidgenössisch-Demokratische Union Schweiz, die Evangelische Volkspartei, das Mouvement Citoyens Genevois und die Lega dei Ticinesi.

Unterschiede bei der Höhe von Mitglieder- und Mandatsbeiträgen

Die Höhe der Einnahmen aus Mitglieder- und Mandatsbeiträge ist abhängig von der Anzahl der Mitglieder, Mandate sowie von innerparteilichen Bestimmungen. Dabei zeigen sich wie bereits im Vorjahr Unterschiede zwischen den Parteien; der Umfang der jeweiligen Beträge liegt im Bereich der Vorjahreswerte: Die höchsten Mitgliederbeiträge hat die SP eingenommen (2,1 Millionen Franken), gefolgt von der EVP (0,5 Millionen Franken) und den Grünen (0,4 Millionen Franken). Bei den Mandatsbeiträgen verzeichnet die SP (0,5 Millionen Franken) vor der SVP (0,4 Millionen Franken) und den Grünen (0,4 Millionen Franken) die höchsten Einnahmen (vgl. Grafik Zahlen Parteifinanzierung 2024).

Liste der kontrollierten Akteurinnen und Akteure ist publiziert

Die EFK hat auch die Liste der materiell geprüften Parteien publiziert. Sie hat stichprobenweise drei Parteien mit einem Einnahmenvolumen von 7,4 Millionen Franken kontrolliert. Dies entspricht 33 % des Gesamtbetrages der eingereichten jährlichen Einnahmen. Über das Ergebnis der Kontrollen ist die EFK nicht befugt, Auskunft zu geben. Wenn ein rechtskräftiges Strafurteil vorliegt, bringt die EFK bei den entsprechenden Meldungen im elektronischen Register einen kommentarlosen Hinweis auf dieses Urteil an.

Parteifinanzierung: Umfang der Offenlegungspflicht und Aussagekraft der Zahlen
Offenzulegen sind nebst den Einnahmen aus Spenden auch Einnahmen aus Veranstaltungen, dem Verkauf von Gütern und Dienstleistungen sowie die Einnahmen aus Mandats- und Mitgliederbeiträgen – nicht aber die Fraktionsbeiträge. Offenlegungspflichtig sind nationale Parteien, die in der Bundesversammlung vertreten sind. Nur ihre nationalen, nicht ihre kantonalen oder kommunalen Sektionen sind offenlegungspflichtig. Je nach Organisation der Parteiarbeit ergibt sich ein sehr unterschiedliches Bild. Wenn z.B. Mitgliederbeiträge an kt. Sektionen gerichtet werden, erscheint dies nicht im Register.

Für die Offenlegung gilt: Bei Zuwendungen, welche durch eine parteinahe Organisation an die Partei geleistet werden, muss die Urheberschaft unabhängig davon, an wen die Zuwendung ursprünglich erging, den Willen gehabt haben, mit der Zuwendung die in der Bundesversammlung vertretene Partei zu unterstützen. Dieser Wille muss für die Partei mit verhältnismässigem Abklärungsaufwand erkennbar gewesen sein. Ist dies kumulativ nicht der Fall, muss eine Partei nicht den ursprünglichen Urheber offenlegen.

Die Parteifinanzierung eines Kalenderjahres gibt kein Gesamtbild über die Politikfinanzierung des laufenden Jahres oder das Vermögen einer Partei, sondern sie bildet die Einnahmen einer Partei in einem Kalenderjahr ab. Die Erfahrungswerte 2023 und 2024 zeigen: Parteien finanzieren sich unterschiedlich.