Zustand der geschützten sanitätsdienstlichen Anlagen und Koordination zwischen den Bundesstellen

Armeestab, Bundesamt für Bevölkerungsschutz

Das Wesentliche in Kürze

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat den Zustand der geschützten sanitätsdienstlichen Anlagen geprüft. Dabei handelt es sich um unterirdische Spitäler und Sanitätsstellen, die Pflegeeinrichtungen angegliedert sind. Diese Anlagen sollen der Bevölkerung bei einem bewaffneten Konflikt oder im Katastrophenfall Hilfe leisten. Mit Ausnahme von Israel ist die Schweiz das einzige Land, das über solche Infrastrukturen verfügt. Die Kantone müssen in diesen Einrichtungen Plätze für 0,6 % der Wohnbevölkerung bereitstellen. Ende 2018 wurden 94 geschützte Spitäler und 248 geschützte Sanitätsstellen gezählt.