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Zulassungs- und Vergütungsprozess von Arzneimitteln

Schweizerisches Heilmittelinstitut (swissmedic), Bundesamt für Gesundheit

Das Wesentliche in Kürze

Ein neues Medikament durchläuft in der Schweiz zwei Prozesse: zum einen die Zulassung für den Schweizer Markt durch Swissmedic, zum anderen den Vergütungsprozess beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) für die Aufnahme in die Spezialitätenliste. Das ist die Liste der Arzneimittel, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) bezahlt werden. Die OKP-Ausgaben für Medikamente beliefen sich im Jahr 2021 auf ca. 8 Milliarden Franken. An diesen Kosten beteiligt sich der Bund mit rund 600 Millionen Franken über die individuellen Prämienverbilligungen.