Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmässigkeit bei der kostendeckenden Einspeisevergütung

Bundesamt für Energie, Swissgrid AG, Stiftung Kostendeckende Einspeisevergütung (aufgelöst)

Das Wesentliche in Kürze

Die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) hat beim Bundesamt für Energie (BFE), bei der Stiftung-KEV, bei Swissgrid AG und bei der Energiepool Schweiz AG (EPS AG) die Umsetzung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) geprüft. Die Strukturen der KEV sind komplex, jung und nicht in allen Teilen ausgereift. Die EFK erachtet diverse Verbesserungen als notwendig und gibt entsprechende Empfehlungen ab.