Wirtschaftlichkeit der Überwachung des Fernmeldeverkehrs bei Strafverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Das Wesentliche in Kürze

Zur Aufklärung von Straftaten können die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaften) sowie der Nachrichtendienst des Bundes verschiedene Massnahmen zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (FMÜ) anordnen. Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) fungiert dabei als Schnittstelle zwischen Strafverfolgungsbehörden und Fernmeldedienstanbietern (sogenannte Mitwirkungspflichtige, MWP). Der Dienst wird teilweise durch Gebühren der Strafverfolgungsbehörden finanziert.