Wirkungen der Mehrwertsteuerreform von 2010: Evaluation der Wirkungen auf die Steuerverwaltung und die Steuerpflichtigen

Eidgenössische Steuerverwaltung

Das Wesentliche in Kürze

Die Mehrwertsteuer (MWST) ist die wichtigste Einnahmequelle des Bundes. Die 361 000 Steuerpflichtigen lieferten im Jahr 2015 rund 22,5 Milliarden Franken in die Bundeskasse ab. Mit der Reform der MWST 2010 wollte der Bundesrat die Steuer vereinfachen, ohne das Steueraufkommen zu verändern. So wurde u. a. der maximale Umsatz für die Saldosteuermethode von drei auf fünf Millionen Franken erhöht. Zudem wurde die verfahrensrechtliche Stellung der Steuerpflichtigen durch diverse Massnahmen verbessert. Dazu gehörten z. B. die abschliessende Wirkung von Steuerkontrollen, die Kürzung der absoluten Verjährungsfrist von 15 auf 10 Jahre und ein erneuertes Strafrecht. Ebenso sollten die Unternehmen administrativ entlastet werden. Das Parlament verzichtete bei der Reform jedoch auf weitergehende Vereinfachungen durch einen Einheitssatz oder die Abschaffung von Ausnahmen.