Wirksamkeit der Vorfallbewältigung beim Schutz der Bundes-IKT vor Cyberrisiken

Nationales Zentrum für Cybersicherheit (heute Bundesamt für Cybersicherheit)

Das Wesentliche in Kürze

Als Fachstelle IKT-Sicherheit des Bundes (IKT steht für Informations- und Kommunikationstechnologie) erlässt das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) Vorgaben zur Cybersicherheit innerhalb der Bundesverwaltung (BV), überprüft deren Einhaltung und unterstützt die Leistungserbringer bei der Beseitigung von Schwachstellen. Die vom Bundesrat verabschiedete Verordnung über den Schutz vor Cyberrisiken in der Bundesverwaltung ist seit dem 1. Juli 2020 in Kraft. Sie bildet die rechtliche Grundlage für den Auf- und Ausbau des NCSC und regelt Struktur und Aufgaben sowie Kompetenzen der beteiligten Behörden. Darin wurde das NCSC ermächtigt, bei einem Cybervorfall der das ordnungsgemässe Funktionieren der BV gefährdet, nach Rücksprache mit den betroffenen Dienststellen, die Federführung bei der Bewältigung zu übernehmen.