Verwendung der Vollzugskostenbeiträge durch die paritätischen Kommissionen

Staatssekretariat für Wirtschaft

Das Wesentliche in Kürze

Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist ein Vertrag zwischen Arbeitgebern oder -verbänden und Arbeitnehmerverbänden (kurz Sozialpartner) und wird zur Regelung der Arbeitsbedingungen und des Verhältnisses zwischen diesen geschlossen. Ein GAV kann unter Einhaltung gewisser gesetzlicher Voraussetzungen allgemeinverbindlich erklärt werden und gilt dann für alle, d. h. auch für Nichtmitglieder eines vertragsschliessenden Verbandes einer Branche. Zum Prüfungszeitpunkt bestehen 46 allgemeinverbindlich erklärte GAV mit schätzungsweise über eine Million Arbeitnehmenden und knapp 70 000 Arbeitsgebern.