Vergabe des zweiten Schweizer Beitrags an EU-Mitgliedstaaten

Staatssekretariat für Wirtschaft, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit, Staatssekretariat für Migration

Das Wesentliche in Kürze

Die Schweiz unterstützt ausgewählte EU-Staaten. Ziel ist, wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten in der EU zu verringern und die Auswirkungen von Migration besser zu bewältigen. Dafür stellt sie zwischen 2019 und 2029 insgesamt 1,3 Milliarden Franken zur Verfügung und vereinbart direkt mit den Partnerländern, welche Programme und Projekte sie unterstützt. Die Verantwortung für den Rahmenkredit Kohäsion übernehmen das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) gemeinsam. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ist für den Rahmenkredit Migration zuständig, den es im ersten Erweiterungsbeitrag (2007 – 2024) noch nicht gab.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat beim SECO und der DEZA eine Nachprüfung der Umsetzung wesentlicher Empfehlungen aus der Prüfung des ersten Erweiterungsbeitrag im Jahr 2014 durchgeführt. Wesentliche Verbesserungen sind gegenüber dem ersten Erweiterungsbeitrag erzielt. Vier von fünf Empfehlungen konnte die EFK daher schliessen. Trotz der Verbesserungen formuliert sie für den zweiten Schweizer Beitrag, an dem neu auch das SEM beteiligt ist, fünf neue Empfehlungen. Sie zielen auf Aspekte, die für die zukünftige Weiterentwicklung wesentlich sind, um die Effizienz, Wirksamkeit und Transparenz weiter zu stärken.