Vereinbarungen mit den Kantonen zur öffentlichen Arbeitsvermittlung

Staatssekretariat für Wirtschaft

Das Wesentliche in Kürze

Seit mehr als 20 Jahren schliesst der Bund mit den Kantonen Vereinbarungen im Bereich der öffentlichen Arbeitsvermittlung ab. Die kantonalen Vollzugsstellen, insbesondere die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV), sollen Stellensuchende rasch und dauerhaft in den Arbeitsmarkt integrieren. Der Fonds der Arbeitslosenversicherung entschädigt die in den Kantonen anfallenden Verwaltungskosten, 2021 betrugen diese rund 539 Millionen Franken. Wie gut den RAV die Integration gelingt, misst das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) als Aufsichtsbehörde anhand eines Wirkungsindexes, der sich aus vier Indikatoren zusammensetzt. Auf dieser Basis lassen sich die Ergebnisse der Kantone bzw. der RAV vergleichen. Dieses Benchmarking sorgt bei den Kantonen für einen Anreiz, sich kontinuierlich zu verbessern. Mit welchen Strategien die erfolgreiche Wiedereingliederung angestrebt wird, liegt dabei in der Autonomie der Kantone.