Umsetzung wesentlicher Empfehlungen

Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit

Das Wesentliche in Kürze

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat bei der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) eine Nachprüfung der Umsetzung wesentlicher Empfehlungen durchgeführt. Es handelt sich dabei um zwei von ursprünglich sechs Empfehlungen aus einer 2016 veröffentlichten Prüfung. Die EFK empfahl der Koordinationskommission, ihre Regeln der Geschäftsführung (Corporate Governance) zu aktualisieren und die bestehende Leistungsvereinbarung mit der Suva weiterzuentwickeln.