Umsetzung wesentlicher Empfehlungen

Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung

Das Wesentliche in Kürze

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat bei der im Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) angesiedelten Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung (ALV) eine Nachprüfung der Umsetzung wesentlicher Empfehlungen durchgeführt. Die Empfehlungen stammen aus zwei in den Jahren 2015 und 2017 veröffentlichten Prüfungen der EFK zum Bereich der arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM). Diese beinhalten Leistungen der ALV von jährlich rund 600 Millionen Franken. Die erste dieser Prüfungen betraf die Programme zur vorübergehenden Beschäftigung und die Berufspraktika der ALV, die zweite die Überwachung der AMM.