Umsetzung wesentlicher Empfehlungen

Bundesamt für Verkehr, zb Zentralbahn AG

Das Wesentliche in Kürze

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat beim Bundesamt für Verkehr (BAV) und der Zentralbahn (zb) eine Nachprüfung der Umsetzung wesentlicher Empfehlungen aus den Jahren 2015–2020 durchgeführt. Im Rahmen dieser Nachprüfung wurden sechs Empfehlungen überprüft, davon sind vier vollständig umgesetzt, zwei erst teilweise.