Das Wesentliche in Kürze
Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) sieht vor, dass nur wirtschaftliche, zweckmässige und wirksame Leistungen (oder «WZW-Kriterien») übernommen werden. Kommen Zweifel auf, ob eine Leistung grundsätzlich begründet ist, nimmt der Bund eine Bewertung vor. In besonderen Fällen führen auch die Versicherer eine Bewertung durch, allerdings nach einem anderen Vorgehen.