Umsetzung des Projekts GEVER “Überdepartementale Prozesse”

Bundeskanzlei

Das Wesentliche in Kürze

Gestützt auf Artikel 6 des Bundesgesetzes vom 28. Juni 1967 über die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) hat die EFK in der Zeit vom 4 bis 21. August 2014 bei der Bundeskanzlei (BK) eine Prüfung der Umsetzung des Projekts “Überdepartementale Prozesse” (ÜDP) durchgeführt. Ziel des Audits war die Analyse der vollständigkeit sowie der Effizienz der elektronischen Behandlung der bundesratsgeschäfte.